Schule

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  • Unser Leitbild

    Unterschiedliche Interessen, Begabungen und Fähigkeiten formen die heranwachsende Persönlichkeit. In unserer Schule wird die Individualität jedes Einzelnen respektiert.

    Um die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern, steht für uns die Vermittlung von Selbständigkeit, Selbsttätigkeit und Kreativität im Vordergrund. In unseren Grundsätzen sind Teamfähigkeit, Medien-, Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein neben der Vermittlung von Wissensinhalten verankert.

    Wir erziehen unsere Schülerinnen und Schüler zu selbsttätigen Menschen, die in der Lage sind, sich in weiterführenden Schulen zurechtzufinden und die sich im Berufsleben zu behaupten wissen. Im Fach Berufsorientierung erfahren die Lernenden bereits ab der 6. Schulstufe Unterstützung in ihren beruflichen Plänen.

    Wir regen die Schülerinnen und Schüler an, sich selbst Wissen aneignen zu können.

    Mit der bewegten Schule sorgen wir für die Aktivierung aller Sinne und damit für eine Steigerung der geistigen Fähigkeiten.


    Ab dem heurigen Schuljahr ist die Bezeichnung für unseren Schulstandort Mittelschule und Polytechnische Schule Straden. Der Unterricht erfolgt in Leistungsniveaus (Standard und Standard AHS), so wie wir schon im SJ 2019/2020  im Zuge des „Pädagogikpaket – Neu“ unterrichtet haben.  Wir fördern und fordern die Lernenden.

    Jeder Schülerin, jedem Schüler bieten wir individuelle Hilfe und Unterstützung bei der Aufgabenbewältigung.

    Die Anliegen der Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler werden ernst genommen und wir sind bemüht, Probleme gemeinsam zu lösen.


    Die Schülerinnen und Schüler können in der dritten und vierten Klasse zwischen vier Wahlpflichtfächern wählen.


    Ob wir die Projekte „Jugendchor“ und „Jugend Theater Kurs“ an unserer Schule im heurigen Schuljahr auch anbieten dürfen, das entscheidet sich erst. 


    Folgende Projekte finden am Nachmittag statt:

    •    Schülerliga Fußball

    •    ECDL






  • Unsere Wahlpflichtfächer für das Schuljahr 2023/2024

    Um auf die verschiedenen Begabungen und Interessen gezielter eingehen zu können, werden ab der 7. Schulstufe diverse Wahlpflichtfächer angeboten. Die Schülerinnen und Schüler wählen aus vier Schwerpunktbereichen mit jeweils zwei Wochenstunden.


    Die dritte Wahlpflichtfachstunde für die Schülerinen und Schüler der vierten Klasse besteht in einer Wochenstunde

    - Englisch vertiefend

    - Deutsch vertiefend

    - Mathematik vertiefend


  • Berufs- und Bildungsorientierung

    An unserer Schule wird Berufs- und Bildungsorientierung bereits ab der zweiten Klasse unterrichtet. In der vierten Klasse werden die Stunden im ersten Halbjahr geblockt. Außerdem finden in der vierten Klasse in der zweiten Schulwoche vier Berufspraktische Schnuppertage statt. Während dieser vier Tage können erste praktische Erfahrungen in der beruflichen Arbeitswelt gesammelt werden.

    Im heurigen Schuljahr werden diese "Schnuppertage" als individuelle Schnuppertage angeboten.

  • Förderplan

    Maßnahmen:

    • Förderstunden im Bereich Deutsch, Mathematik und Englisch werden für die SchülerInnen der fünften bis siebten Schulstufe                      nachmittags von 13.55 Uhr bis 15.35 Uhr angeboten. Am Vormittag findet integrierter Förderunterricht oder individuelle Betreuung statt.

    • Für die achte Schulstufe findet Förderunterricht/Begabungsförderung am Vormittag statt.

    • Betreuung der SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf erfolgt auch am Vormittag durch unsere Sonderpädagogin.

    Rechtzeitige Gespräche mit Eltern und SchülerInnen im Rahmen des Frühwarnsystems (Beratungsbogen des Ministeriums)

    • Angebote für den Erwerb von unterschiedlichen Kompetenzen im pflichtigen Gegenstand „Soziales Lernen“ in allen Schulstufen

    • Individuelle Leseförderung-Lesescreening, Konzentrations- und Lesetraining, Lesepläne 

    • Berufsorientierung in der sechsten, siebten und achten Schulstufe

    • Besondere Förderung im sportlichen Bereich; Schwerpunkt: Gesundheit, Ernährung, Geografie und Kulinarik und Informatik

    • Einsatz der Beratungslehrerin, wenn notwendig

    • PTS: Besondere Förderung der Berufsorientierung und Berufsfindung durch vier zusätzliche Berufspraktische Wochen und sieben              Berufspraktische Tage

    • Drei Berufsorientierungstage in den vierten Klassen der Mittelschule

    • Teambilding in der 1. Klasse

    • Sexualerziehung und Erste Hilfe Kurs in der 4. Klasse

    • Computerführerschein (ECDL)


  • Schulordnung

    Hausordnung der MS und PTS Straden


    In unserer Schule arbeiten Kinder und Erwachsene miteinander. Wir gehen so miteinander um, dass sich alle Beteiligten wohl fühlen und ein gutes Schul- und Arbeitsklima besteht. Wir nehmen aufeinander Rücksicht und wir unterstützen und helfen uns gegenseitig bei der Arbeit. Gemeinsam vereinbarte Regeln für den Schulalltag helfen uns dabei.


    Die Schulordnung ist ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Schule und beruft sich auf die gesetzlichen Grundlagen des SchUG §§ 44 und 79. Sie wird mit den LehrerInnen und den SchülerInnen besprochen und den Eltern zur Kenntnis gebracht.


    Ergänzte Schul- und Hausordnung (15.12.2021)


    Allgemeines


     Die Aufsichtspflicht der LehrerInnen beginnt um 7.30 Uhr. Im Interesse der Kinder, die aufgrund der Verkehrszeiten öffentlicher Verkehrsmittel oder aus anderen Gründen der Schülerbeförderung bereits zu einem früheren Zeitpunkt (6.50 Uhr) in der Schule eintreffen müssen, ist es ein dringendes gemeinsames Anliegen der schulerhaltenden Gemeinden, des Elternvereines und der Schulleitung eine Beaufsichtigung der SchülerInnen zwischen 6.50 und 7.30 Uhr sicherzustellen. Die Beaufsichtigung erfolgt in dieser Zeit vom/von der SchulwartIn und dem Reinigungspersonal in ihrer Dienstzeit. Der/die SchulwartIn oder das Reinigungspersonal werden vom/von der SchulleiterIn ausdrücklich mit der Aufsichtsführung im betreffenden Zeitraum betraut. In diesem Zeitraum wird er/sie funktionell als Bundesorgan tätig (§  44 des SCHUG); dies bedeutet, dass sie durch das Amtshaftungsgesetz gedeckt sind und bei einer allfälligen Aufsichtspflichtverletzung nicht unmittelbar persönlich zum Schadenersatz herangezogen werden können.


     In Coronazeiten erfolgt ab 7.20 Uhr eine zusätzliche Gangaufsicht.

     Bei Verstößen gegen die Hausordnung bis zu diesem Zeitpunkt verliert der/die SchülerIn das Recht, sich vor 7.30 Uhr im Schulgebäude aufzuhalten (Benachrichtigung der Eltern, Kontrolle durch den Schulwart bzw. durch das Reinigungspersonal).  

     Die Aufsichtspflicht des/der LehrerIn endet nach Unterrichtsschluss beim Schultor.

     Der Aufenthalt im Schulgebäude ist nach Unterrichtsschluss grundsätzlich verboten. Im Winter haben die SuS, die auf den Bus länger warten müssen, die Erlaubnis im Schulgebäude zu warten. Diese Erlaubnis wird entzogen, sobald das Verhalten nicht entsprechend ist. 

     Der Aufenthalt im Schulgebäude ist für Schüler ausnahmslos nur mit Hausschuhen gestattet.



    Unerlaubtes Verlassen 


     Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgebäudes nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit dem Zusatz „Ich übernehme die volle Verantwortung“ oder der Schulleitung gestattet.




    Schulfremde Personen


     Das Betreten des Schulhauses ist schulfremden Personen grundsätzlich verboten. An den Eingangstüren ist die Telefonnummer für die telefonische Anmeldung angebracht.

     Offensichtlich schulfremde Personen müssen in der Direktion gemeldet werden.



    Der Umgang miteinander


     Wir grüßen einander höflich und begegnen uns respektvoll.

     Rücksichtnahme auf jüngere und schwächere Mitglieder unserer Schulgemeinschaft ist für uns selbstverständlich.

     Schimpfwörter jeglicher Art sind verpönt und jegliche Gewaltanwendung zieht Maßnahmen nach sich.

     Beschädigung fremden Eigentums sowie Diebstahl hat Schadenersatz zur Folge - z.B. an den Schulerhalter.

     Jeder Schüler hat das Recht, im Unterricht zu lernen. Kein Schüler darf dieses Recht seiner Mitschüler durch vermeidbare Störungen beeinträchtigen.

     Auf Pünktlichkeit wird Wert gelegt.



    Abholen/Fernbleiben während der Unterrichtszeit


     Das Fernbleiben eines Schülers ist unverzüglich von den Eltern telefonisch vor U-Beginn der Direktion zu melden.

     Sollte es notwendig sein, dass Ihr Kind während der Unterrichtszeit (Arztbesuch, familiäre Gründe) abgeholt werden muss, bitten wir Sie, es uns vorher schriftlich im Mitteilungsheft mitzuteilen. Ist Ihr Kind erkrankt, bitten wir Sie, es persönlich abzuholen oder eine dazu befugte Person zu schicken. Wenn Sie Ihr Kind während der Unterrichtszeit abholen, müssen Sie es direkt bei der Klasse, oder nach Vereinbarung, beim Konferenzzimmer abholen.

     Turnbefreiungen werden schriftlich im Mitteilungsheft der Lehrerin/dem Lehrer bekannt gegeben. 


     Während einer U-Stunde darf der unterrichtende Lehrer nur in dringenden Fällen aus der Klasse gerufen werden. Eine Aussprache mit den Lehrkräften darf nur nach vorhergegangener Terminvereinbarung erfolgen.


    Handy, Tablet


     Handys bleiben während der Unterrichtszeit ausgeschaltet und werden ab 7.30 Uhr in der Tischlade versperrt. iPads werden nur im Unterricht verwendet, in der Pause und vor dem Unterricht bleiben diese in der Schultasche. 


    Gesunde Schule


     Essen ist während des Unterrichtes verboten. Wasser darf auch während der Unterrichtsstunde getrunken werden – die Lehrperson ist um Erlaubnis zu fragen.

     Es werden natürliche Säfte getrunken – Energydrinks, Coca Cola und Limonaden sind in der Schule nicht erlaubt.

     Das Verlassen des Unterrichts, wie Toilettengang, ist nur in dringenden Fällen oder bei Krankheit erlaubt.


    Regeln


     Die Jugendschutzbestimmungen gelten für den gesamten Schulbereich (Schulgebäude und Pausenbereiche).

     Im Schulgebäude, in den Pausenbereichen und auf dem Schulgelände herrscht Rauchverbot. Auch die Mitnahme von Zigaretten in das Schulgebäude und auf das Schulgelände ist verboten.

     Spraydosen (Deo) und diverse Suchtmittel, Amphetamine, tabak- und nikotinhältige Substanzen sind im Schulgebäude und im Schulhof verboten. 

     Nikotinbeutel [Nikotingetränkte Pflanzenfasern - Skruf und ähnliche Substanzen (diese sind erst ab 18 Jahren zugelassen] dürfen nicht ins Schulgebäude und in den Pausenbereich mitgenommen werden). Der Besitz und die Weitergabe oder der Verkauf werden den Eltern, der Schulbehörde und der Polizei weitergemeldet. 

     Jegliche gefährliche Gegenstände und Waffen sind verboten!

     Bei anhaltender Disziplinlosigkeit und bei Gefährdung von Mitschülerinnen und Mitschülern werden Schülerinnen und Schüler von Schulveranstaltungen ausgeschlossen (Wandertag, Schikurs,...). 

    Es wird eine Verwarnung (Stufe 1) ausgesprochen, bei weiteren Verstößen erfolgt ein Gespräch mit dem/der SchülerIn und mit dem Klassenvorstand (Stufe 2). Stufe 3 sieht ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, mit dem Klassenvorstand und der Schulleitung vor. Die Beratungslehrerin oder die Schulpsychologin kann hinzugezogen werden. Falls danach weitere Verstöße stattfinden, erfolgt die Suspendierung für bis zu vier Wochen (Stufe 4).

     



  • Unterrichtszeiten

    Stunden- und Pauseneinteilung an unserer Schule:


       1. Stunde:   7.40 – 8.30 Uhr

       2. Stunde: 8.35 – 9.15 Uhr 


    ☼ große Pause (15 min) 


       3. Stunde:   9.40 – 10.30 Uhr

    ♥ kleine Pause (5 min)

       4. Stunde:   10.35 – 11.25 Uhr 

         

    ☼ Bewegungspause im Schulhof (25 min) ☼


       5. Stunde:   11.50 – 12.40 Uhr

    ♥ kleine Pause (5 min)

       6. Stunde:   12.45 – 13.35 Uhr


    ☼ Mittagspause (25 min) ☼


       7. Stunde:   13.55 – 14.45 Uhr

       8. Stunde:   14.45 – 15.30 Uhr



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